Was ändert sich?
Am 10. November 2022 stimmte das Europaparlament mit überwältigender Mehrheit für die Verabschiedung der CSRD. Diese neue Verordnung ersetzt die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) von 2014, mit der erstmals eine verpflichtende ESG-Berichterstattung für bestimmte Großunternehmen in Europa eingeführt wurde. Gemäß dieser neuen Verordnung müssen mehr Unternehmen als je zuvor ESG-Daten in ihren Berichten offenlegen. Was aber noch wichtiger ist: Alle von der Richtlinie betroffenen Unternehmen müssen ein so strenges Rahmenwerk einhalten, wie nie zuvor. Dabei sind in den Berichten Finanzdaten, ESG-Informationen und Assurance zusammengefasst.
Letztendlich bedeutet dies, dass ESG-Informationen nun neben den Finanzdaten stehen und mit dem gleichen Maß an Sorgfalt und Vorsicht behandelt werden müssen. Deshalb müssen Unternehmen deutlich mehr Daten sammeln, mehr Personen in den Prozess einbeziehen und sicherstellen, dass alle Berichte einer externen Prüfung unterzogen werden.